Haben Sie schon Ihre Reservierung? Check-in

NIZA CARS - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Information sowie zur Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen CONNEXCARS, S.L. (im Folgenden „der Vermieter“ oder „NIZA CARS“) und dem Kunden (im Folgenden „der Kunde“ oder „der Mieter“). Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Fahrzeugreservierungen, die direkt in einem Büro von NIZA CARS oder über unseren Telefonservice getätigt werden, als auch für Reservierungen über die Webseite www.nizacars.es, die Eigentum des Unternehmens NIZA CARS mit der Steueridentifikationsnummer (CIF) B67071951 und Firmensitz in der Avda. Via Augusta, 105 (08174 Sant Cugat del Vallès) SPANIEN ist.

Im Zuge der Reservierung eines Fahrzeugs erklärt sich der Kunde vorbehaltlos mit sämtlichen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

NIZA CARS behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Änderungen werden auf der Webseite www.nizacars.com veröffentlicht um sicherzustellen, dass die Kunden vor einer Reservierung stets über den aktuellen Stand der Geschäftsbedingungen informiert sind.

  1. Dokumente für die Anmietung

Für die Abholung des Fahrzeugs ist die Vorlage eines Originalführerscheins, der für die Dauer der Fahrzeuganmietung gültig sein muss, der Ausweispapiere, Personalausweis oder Reisepass, für Bürger der Europäischen Union, und beide Dokumente für Bürger außerhalb der EU, mit gültigem Visum oder Aufenthaltsberechtigung, notwendig.

Der Kunde muss im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein, die in dem Übergabeland von NIZA CARS anerkannt sein muss, der Kunde ist direkt für die Gültigkeit und Anerkennung der Fahrerlaubnis für die gesamte Mietdauer verantwortlich und muss NIZA CARS diesbezüglich schadlos halten. Bei Führerscheinen mit Punkten ist der Kunde verantwortlich, zu jeder Zeit, die erforderliche für das Führen eines Fahrzeugs gültige Punktzahl einzuhalten und sicherzustellen, dass die zuständige Behörde kein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet hat, NIZA CARS bleibt diesbezüglich von jeglicher Haftung befreit.

Der Fahrerlaubnis muss eine amtliche Übersetzung oder ein internationaler Führerschein beigefügt sein, wenn die spanische Gesetzgebung dies verlangt oder wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift verfasst ist. Auf keinen Fall werden Übersetzungen oder ein internationaler Führerschein ohne das entsprechende Originaldokument akzeptiert.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die geltenden Gesetze, hinsichtlich der Notwendigkeit neben dem Führerschein einen internationalen Führerschein für Fahrten auf öffentlichen Straßen mitführen zu müssen, einzuhalten, mögliche Strafen öffentlicher Einrichtungen und/oder Behörden gehen zu seinen Lasten.

Bei Abholung des Fahrzeugs ist die Reservierungsbestätigung vorzulegen.

Für Reservierungen an Flughäfen ist unbedingt die Flugnummer anzugeben, um einen korrekten Ablauf des Flughafen- oder Shuttleservice zwischen Flughafen und Abholungs- oder Abgabeort der Fahrzeuge sicherzustellen.

In jedem Fall behält sich das Unternehmen das Recht auf Zulassung vor, da es in der Lage ist, den Reservierungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem es einfach den für die Reservierung (nur für Buchungen über unsere Website) gezahlten Betrag ohne Entschädigung an den Kunden zurückgibt, in Fällen zweifelhafter finanzieller Solvenz, gewalttätigen Verhaltens, Desatogenvon Fahrzeugen in früheren Anmietungen oder anderen Umständen, die eine Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden verursachen könnten.

  1. Mindest- und Höchstalter

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre, und der Führerschein muss mindestens 1 Jahr alt sein. Das Höchstalter beträgt 79 Jahre -einschließlich-.

Ausschließlich für die Gruppen B, C, D, E, F1 und F4 sind Mieten für Fahrer zwischen 18 und 20 Jahren erlaubt (alte Karte nicht erforderlich), mit einem Tagespreis von 12 Euro, einem Minimum von 36 Euro und einem Maximum von 180 Euro.

Fahrer mit einem Führerschein zwischen 1 und 3 Jahren zahlen 7 Euro pro Tag mit einem Minimum von 21 Euro und maximal 91 Euro pro Miete.

Fur Annietungen in Sonderkategorien, wie die Gruppen E1, F4, G, G3 und H1, steigt das Mindestalter für Anmietung auf 21 Jahre, die erforderliche Mindestfahrpraxis der Fahrers muss 2 ahre betragen. Fur annietungen in Sonderkategorien, wie die Gruppen F2, F3, K, K1, L2 und L3, steigt das Mindestalter für Anmietung auf 23 Jahre, die erforderliche Mindestfahrpraxis der Fahrers muss 2 Jahre betragen.

Für Anmietungen in Sonderkategorien, wie die Gruppen G2, steigt das Mindestalter für eine Anmietung auf 25 Jahre, die erforderliche Mindestfahrpraxis des Fahrers muss 5 Jahre betragen.

Mindestalter und Bedingungen für Jungfahrer
Kategorien Mindestalter Gultigkeit des Führescheins
B - C - D - E - F1 - F4 18 Jahre Ohne mindesalter
E1 - E2 - G - H - I2 - G3 - H1 21 Jahre Mindestens 2 jahre Fahrerlaubnis
F2 - F3 - K - K1 - L2 - L3 23 Jahre Mindestens 2 jahre Fahrerlaubnis
G2 25 Jahre Mindestens 5 jahre Fahrerlaubnis
Zusatzgebühr für Jungfahrer
Von 18 bis 20 Jahren 12 € x Tag, Mínimum 36 €, Maximal 180 €
Von 21 bis 24 Jahren 9 € x Tag, Mínimum 27 €, Máximal 135 €
Sonstige zusatzgebühr
Führerschein zwischen 1 y 3 jahre, 7 € x tag, Mínimum 21 €, Maximal 91 €
  1. Reserviertes Fahrzeug

Die vorgenommene Anmietung ist nicht notwendigerweise mit einem konkreten Fahrzeug verbunden (Marke, Modell, Farbe, Ausstattung, usw.), sondern bezieht sich auf eine Fahrzeuggruppe mit ähnlichen technischen Eigenschaften und Fahrkomfort, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags konkretisiert werden, eine Ausnahme bilden die Fahrzeuge mit „garantiertem Modell“, sollten sie nicht verfügbar sein, werden sie durch ein Modell mit gleichen oder höherwertigeren Eigenschaften ersetzt.

Das reservierte Fahrzeug steht je nach Reservierung maximal 3 Stunden zur Verfügung. Danach wird die Verfügbarkeit nicht bestätigt.

  1. Mietdauer

Die Anmietungen werden in Zeiträumen von 24 Stunden berechnet, ab der exakten Uhrzeit, zu der der Kunde das Fahrzeug angemietet hat und bis zur Übergabe des Fahrzeugs bei NIZA CARS.

Der Kunde kann das Fahrzeug mit bis zu einer Stunde Verspätung abgeben und zwei Stunden bei Abschluss einer Star Insurance. Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeugs mit mehr als 60 Minuten Verspätung hinsichtlich des im Vertrag festgelegten Zeitpunkts wird ein weiterer Miettag gemäß geltendem Tarif berechnet.

Die Vertragsdauer, Ort, Uhrzeit und Datum der Abholung, sowie Ort, Uhrzeit und Rückgabe des Fahrzeugs wird bei der Fahrzeugabholung genau festgelegt.

Falls der Kunde beschließt, das Mietverhältnis vor dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt zu beenden, hat er weder das Recht auf die Rückzahlung des Betrags für die Tage, an denen der Kunde das Fahrzeug nicht genutzt hat, noch auf die Rückzahlung der vertraglich festgelegten Extras.

Die maximale Mietdauer beträgt 30 Tage, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung von NIZA CARS vor, das Unternehmen behält sich das Recht vor, diesen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen zu verlängern.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem späteren als dem vertraglich vereinbarten Tag bzw. einer anderen Uhrzeit ist NIZA CARS befugt, dem Kunden den Mietpreis für die zusätzlichen Miettage entsprechend der verspäteten Rückgabe zu dem in diesem Moment geltenden Tarif zu berechnen.

NIZA CARS behält sich das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Fahrzeug verschwunden ist oder nicht zu dem Termin oder der Uhrzeit zurückgegeben wurde, die im Mietvertrag angegeben sind.

  1. Vertragsverlängerung

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug an dem Tag und spätestens zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im vorherigen Absatz angegeben sind. Sollte der Kunde den Wunsch haben, den Mietzeitraum zu verlängern, muss er sich an das Büro von NIZA CARS wenden, um den Verlängerungsvertrag zu unterzeichnen, vorausgesetzt NIZA CARS stimmt dieser Verlängerung ausdrücklich zu. Kein Vertrag kann telefonisch oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmedium verlängert werden. Sollten keine Fahrzeuge mehr verfügbar sein oder andere Gründe vorliegen, hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und zur vereinbarten Uhrzeit in der entsprechenden Filiale abzugeben. Andernfalls behält sich NIZA CARS das Recht vor, diesbezüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Die einseitige Vertragsverlängerung durch den Kunden wird auch im Hinblick auf die Haftung des Kunden für jegliche Beschädigungen des Fahrzeugs als unerlaubte Nutzung desselben betrachtet.In sulke gevalle, bykomend tot die huurbedrag wat ooreenstem met die bykomende dae vir vertraging in ruil, sal NIZA CARS geregtig wees om die kliënt die koste van moontlike regsaksies vir die verhaling van die voertuig te hef.

In keinem Fall kann der als Kaution hinterlegte Betrag für eine Vertragsverlängerung verwendet werden. Somit muss der Kunde im Falle der Vertragsverlängerung eine Zusatzzahlung leisten, die sich aus der Anwendung des zu besagtem Zeitpunkt geltenden Tarifs ergibt.

Abhängig von den anfänglichen Vertragsbedingungen kann es notwendig sein, wenn eine Verlängerung des Vertrages gewünscht wird, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, da ab diesem Zeitpunkt der gültige Vertrag als abgelaufen betrachtet wird. Dieser neue Vertrag impliziert eine Mietzahlung gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen und Bedingungen, darüber hinaus die Hinterlegung einer neuen Kaution oder einer Anzahlung, wie in Absatz 7, Zahlungsmittel und -bedingungen, in diesem Dokument angegeben.

  1. Kilometerleistung

Die Kilometerleistung unterliegt den Bedingungen des Büros der Abholung und der Art der abgeschlossenen Versicherung.

  1. Kilometerleistung in Málaga

Die Kilometerzahl für Fahrzeuge, die im Büro in Málaga abgeholt werden, ist unbegrenzt, mit Ausnahme der Gruppen F2, F3, G3, K und K1, wie unten angegeben. Für die Gruppe G2 gelten die Bestimmungen des Abschnitts 6c dieser Bedingungen.

Von 1 bis 12 Tage

250 km pro Miettag

Von 13 bis 30 Tage

3000 km enthalten

Die Kosten für jeden Zusatzkilometer betragen 0,25 €/km + TAX

  1. Kilometerleistung in Barcelona

Die Kilometerleistung der Fahrzeuge, die im Büro in Barcelona abgeholt werden, ist nach Anzahl der Miettage begrenzt.

Von 1 bis 6 Tage

300 km pro Miettag

Von 7 bis 20 Tage

150 km pro Miettag

Von 21 bis 30 Tage

100 km pro Miettag

Die Kosten für jeden Zusatzkilometer betragen 0,25 €/km + TAX

Bei Abschluss einer Star Insurance liegt die Kilometerbegrenzung bei maximal 2.000 km für Reservierungen bis 13 Tage und bei 3.000 km für Reservierungen bis 30 Tage, ausgenommen die Gruppen G2, siehe diesbezüglich Absatz 6c dieser Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus betragen die Kosten für jeden Zusatzkilometer 0,25 €/k + TAX.

  1. Kilometerleistung nach Gruppen G2

Die Gruppen G2 sind auf 2.000 km pro Anmietung begrenzt, darüber werden Extrakosten pro Kilometer von 1€/km erhoben + TAX.

  1. Zahlungsmittel und -bedingungen

Die akzeptierten Zahlungsmittel sind Kreditkarte (VISA und MasterCard) und Debitkarte.

Karten von Diners Club, American Express, Maestro, VPAY, Prepaid-Karten oder Schecks werden nicht angenommen.

Die Karte muss auf den Namen der Person ausgestellt sein, die als Hauptfahrer im Mietvertrag erscheint. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zwingend ein Star Insurance-Vertrag zu wählen.

Bei Reservierungen mit Selbstbeteiligung kann die Anzahlung nur per Kreditkarte erfolgen.

Um die Debitkarte (VISA und MasterCard) als Zahlungsmittel nutzen zu können, ist zwingend eine Star Insurance zu wählen.

Auf keinen Fall kann eine Kaution in bar hinterlegt werden.

  1. Vorausbezahlte Reservierungen

Die vorausbezahlten Reservierungen sind nicht kostenfrei stornierbar, die Stornierungskosten betragen:

  • Für Stornierungen mindestens 48 Stunden vor der vorgesehenen Fahrzeugabholung sind die ersten 3 Miettage zu begleichen.
  • Für Stornierungen zwischen 24 und 48 Stunden vor der vorgesehenen Fahrzeugabholung beträgt die Strafzahlung 50 % des Reservierungsbetrags, aber mindestens den Betrag von 3 Miettagen.
  • Für Stornierungen unter 24 Stunden vor der vorgesehenen Fahrzeugabholung sind keine Rückzahlungen mehr möglich.

Die Änderungen werden von dem zuständigen Büro überwacht und gegebenenfalls genehmigt, es behält sich das Recht vor, keine Änderungen vorzunehmen, sollten keine Fahrzeuge verfügbar sein oder in Fällen, in denen der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt werden könnte.

Bei Terminänderungen behält sich das Unternehmen NIZA CARS das Recht vor, den Preis gemäß den geltenden Tarifen zu erhöhen. Sollte der zu den neuen Terminen geltende Tarif niedriger sein als der Preis der ursprünglichen Reservierung, wird der Preis beibehalten.

Bei einer Beendigung des Mietvertrags vor dem angegebenen Termin wird dennoch der gesamte Mietpreis abgerechnet.

  1. Kaution/Anzahlung

Die Kaution oder Anzahlung ist eine Sperrung, Vorautorisierung oder Belastung der Kreditkarte, als Garantie für Benzin, Schlüsselverlust, Vertragsverlängerung oder Schäden am Fahrzeug, je nach Fall.

Bei Anmietungen für 8 oder mehr Tage werden wir die Kaution in Rechnung stellen und am Ende der Anmietung zurückerstattet, wenn das Auto ohne Schäden zurückgegeben wird.

Die Entsperrung der Anzahlung oder Kaution erfolgt 15 bis 30 Tage nach Fahrzeugrückgabe. Im Falle von Debitkarten erfolgt die Rückzahlung der Kaution sofort nach der korrekten Rückgabe des Fahrzeugs, die Gutschrift des Betrags kann aber bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen.

  1. Anzahlung für Reservierungen mit Selbstbeteiligung

Bei jeder Reservierung, für die keine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, ist eine Kaution in Höhe der Fahrzeug-Selbstbeteiligung für Schäden zu hinterlegen, darüber hinaus 300 € als Benzinkaution und einen möglichen Verlust der Fahrzeugschlüssel.

Kategorien

Selbstbeteiligung

B - C

1.200 €

D - E - F1 - F4 - H - L2 - I2

1.500 €

E1 - E2 - F3 - G - H1 - I - L3

1.800 €

F2 - G3 - K

2.000 €

G2

3.000 €

 
  1. Anzahlung für Reservierungen mit Star Insurance

Die Kaution für Buchungen mit Sternversicherung beträgt zwischen 300 und 700 € für Abholungen in Málaga und Barcelona, für Benzin und eventuellen Schlüsselverlust.

Kategorien

Kaution

B - C - D - E - F1 - F4

300 €

E1 - E2 - F2 - F3 - G - G3 - H - L2 - L3

500 €

G2 - K - K1

700 €

  1. Versicherungen

Alle Fahrzeuge beinhalten standardmäßig eine obligatorische Haftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union 2018/0168. Die Versicherung ist nur in den Ländern gültig, für die das Fahrzeug eine Betriebsgenehmigung hat und für den Fahrer oder die Fahrer, die im Mietvertrag angegeben sind.

Diese Versicherungsabdeckung ist garantiert und wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen, bei der NIZA CARS die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, sie unterliegt den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen dieser Gesellschaft und ferner den gesetzlichen Bestimmungen. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags wird der Kunde zum Versicherten über die genannte Versicherungspolice.

Ebenso sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, die aufgrund eines Zusammenstoßes entstanden sind (außer Selbstbeteiligung), sowie Diebstahl (außer Selbstbeteiligung) sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Kunde übermittelt NIZA CARS nach einem Unfall innerhalb von 24 Stunden die vollständigen Daten der Gegenseite, einschließlich jene möglicher Zeugen, und füllt eine von beiden Parteien zu unterzeichnende Schadensmeldung in Form einer „Declaración Amistosa de Accidente“ (DAA - Der einvernehmlichen Unfallmeldung) aus, und zwar unter Angabe folgender Daten: KFZ-Kennzeichen, Name und Anschrift der Gegenseite, Umstände des Zusammenstoßes, Unfallskizze, Name des Versicherungsunternehmens und, sofern möglich, Nummer der Versicherungspolice. Sollte dieses Formular nicht vorliegen, ist stattdessen der von NIZA CARS bereitgestellte „Unfallbericht“ auszufüllen.
  • Das Versicherungsunternehmen lehnt die Regulierung des Schadens nicht aufgrund der Tatsache ab, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in der physischen oder psychischen Verfassung war, ein Fahrzeug zu führen.
  • Der Zusammenstoß, Diebstahl, Brand oder Vandalismus-Akt ereignete sich nicht während einer nicht autorisierten Nutzung des Fahrzeugs, wie in Punkt 16 beschrieben.
  • Der Kunde informiert NIZA CARS innerhalb von 24 Stunden nach dem Zusammenstoß oder Diebstahl-Akt am Fahrzeug über denselben und legt die entsprechenden Unterlagen (Unfallbericht, Anzeige von entsprechender Behörde, etc.) vor.

Die Schadensversicherung mit Selbstbeteiligung deckt in keinem Fall Folgendes ab:

  • Schäden an Reifen, Felgen, am Fahrzeuginnern, an inneren und äußeren Rückspiegeln, Scheinwerfern, Scheiben und Unterboden.
  • Selbstbeteiligung bei Schäden an der Fahrzeugkarosserie.
  • Diebstahl des Fahrzeugs.
  • Schäden an Kupplung, Motor, Ölwanne, Katalysator und/oder Kühler.
  • Nichteinsetzbarkeit des Fahrzeugs bis zur Reparatur.
  • Kosten für Abschleppwagen.
  • Aufladung der Batterie.
  • Betankung mit falschem Kraftstoff.
  • Ausgeschlossen: Reparatursatz Reifen, Warndreieck, Warnwesten, Antennen, Kindersitze oder jedes sonstige externe Element oder Extra am Fahrzeug.
  • Fahrzeugschäden aufgrund einer nicht zulässigen Nutzung gemäß Absatz Nummer 16 dieses Dokuments.

Auf keinen Fall deckt eine Versicherung die folgenden Aspekte ab:

  • Schäden am Fahrzeug oder Verletzungen von Dritten aufgrund von fahrlässigem Verhalten.
  • Verlust der Rückhaltesysteme von Kindern, Warndreiecken, Warnwesten, Fahrzeugpapieren, Kofferraumwannen, Wagenheber oder sonstigen externen Elementen oder Zubehörteilen des Fahrzeugs.
  • Bezahlung von Geldbußen.
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen.
  • Transport illegaler Substanzen.
  • Diebstahl des Fahrzeugs bei eingestecktem Zündschlüssel.
  • Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Schlüsseln.
  • Brandflecken oder Schäden an den Sitzen.
  • Schäden am Motor aufgrund von fahrlässigem Verhalten.
  • Schäden aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
  • Schäden durch Befahren ungeeigneter Strecken, die in Absatz 16 dieses Dokuments angegeben sind.
  • Falscher Kraftstoff.
  • Schäden an der Kupplung.
  • Schäden am Unterboden des Fahrzeugs.
  • Schäden durch Hagel oder unvorhergesehene Wetterereignisse.

 

Wenn der Kunde die Selbstbeteiligung bei der Übergabe seines Fahrzeugs zahlt, ist der Kunde im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Anmietung immer für die Reparaturkosten bis zur Höhe des Höchstbetrags der gezahlten Selbstbeteiligung verantwortlich, unabhängig davon, ob er für diesen Schaden verantwortlich ist oder nicht, unter keinen Umständen. Eine Rückerstattung eines beliebigen Betrags erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Neben diesen Garantien sind die Fälle von nicht autorisierter Nutzung, die in Absatz 16 dieses Dokuments aufgeführt sind, von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.

Die Beträge der verschiedenen Schäden sind als Anhang I beigefügt.

Kunden, die keine solche Versicherung abschließen möchten, sind zur Hinterlegung einer Kaution zwischen 1.200 € und 3.000 €, je nach reservierter Gruppe, verpflichtet, die gemäß den Bestimmungen in Absatz 9.a dieses Dokuments zu leisten ist.

  1. Versicherung Reifen und Glas mit Pannenhilfe

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Haftung für Schäden an Reifen und Glas zu reduzieren, ebenso kann eine kostenfreie Pannenhilfe eingeschlossen werden.

Die Versicherungsbeträge sind wie folgt:

Kategorie

Betrag pro Tag

B - C - D - F1

10€

E - E1 - E2 - F4 - G - H - L2 - I2

12€

F2 - F3 - G3 - H1 - K

15€

K1 - L3 - I - G2

18€

 
  1. Star Insurance oder Vollkasko

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Haftung für Fahrzeugschäden über einen so genannten „Star Insurance“- oder „Vollkasko“-Vertrag zu reduzieren. Die Vorteile dieser Versicherung sind:

  • Die Sicherheitsleistung wird dadurch ebenfalls geringer, siehe diesbezüglich Absatz 9.c dieses Dokuments.
  • Versicherungsschutz für Reifen- und Glasschäden.
  • Versicherungsschutz für Fahrzeugkarosserie.
  • Versicherungsschutz für Diebstahl des Fahrzeugs.
  • Erweiterter Versicherungsschutz für Pannendienst.
  • Einschließlich Zuschlag für die Bearbeitung von Geldbußen.
  • 2 Stunden Spielraum für die Rückgabe des Fahrzeugs.
  • Ein Zusatzfahrer.

Die Versicherungsbeträge sind wie folgt:

Kategorie

Betrag pro Tag

B - C - D - F1

20 €

E – E1 – E2 – F4 – G – H

25€

F2 – F3 – G3 – L2 – L3

35 €

K – K1 – G2

50 €

 
  1. Zuschläge

Unsere Tarife schließen keine Zusatzversicherungen oder Extrazuschläge ein. Über die Zahlungen hinaus, zu denen der Kunde verpflichtet ist, können gegebenenfalls die folgenden Zusatzzahlungen kommen:

Grund des Zuschlags

Preis pro Tag

Mindestpreis pro Vertrag

Höchstpreis pro Vertrag

Junger Fahrer, unter 25 Jahren oder Führerscheininhaber seit weniger als 3 Jahren

9 €

27 €

135 €

Zusatzfahrer

9 €

27 €

135 €

Navigationsgerät

6 €

18 €

90 €

Pannenhilfe

10€

30€

150€

Fahren in Portugal

Der Kunde ist verpflichtet, diesen Umstand mitzuteilen, ansonsten geht jeglicher Versicherungsschutz verloren.

9 €

27 €

135 €

Fahren in Gibraltar

Der Kunde ist verpflichtet, diesen Umstand mitzuteilen, ansonsten geht jeglicher Versicherungsschutz verloren.

Nur für Lieferungen in unserem Büro in Malaga verfügbar

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30€

Fahren in Andorra und Frankreich

Der Kunde ist verpflichtet, diesen Umstand mitzuteilen, ansonsten geht jeglicher Versicherungsschutz verloren.

Nur für Lieferungen in unserem Büro in Barcelona verfügbar

15 €

45 €

225 €

Babysitz oder Gruppe 0+ (0-13 kg)

7 €

21 €

91 €

Kindersitz oder Gruppe 0/1 (9-18 kg)

7 €

21 €

91 €

Booster, Sitzerhöhung oder Gruppe 2/3 (15-36 kg)

7 €

21 €

91 €

Abholung/Rückgabe außerhalb der Bürozeiten

(von 22 Uhr bis 7 Uhr)

40 €

40 €

80 €

 

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. Die oben genannten Zuschläge sind bei der Reservierung oder gegebenenfalls bei der Fahrzeugabholung zu begleichen, wenn sie noch nicht bei der Reservierung bestellt oder angefordert wurden.

Grund des Zuschlags

Höchstbetrag pro Vorfall

Verlust, Beschädigung oder Rückgabe der Schlüssel außerhalb des vereinbarten Büros

220 €

Verlust der Fahrzeugpapiere und Formalitäten im Verkehrsamt

30 €

Bearbeitung Unfallbericht, wenn Klausel FÜNFZEHN nicht erfüllt wurde

60 €

Bearbeitung von Geldbußen

40 €

Tankservicegebühr

30 €

Spezielle Reinigung

120 €

Übergabe/Rückgabe außerhalb der Bürozeiten

40 €

Zuschlag für die Rückgabe an einem anderen Standort als dem Abholort (verfügbar zwischen Barcelona und/oder Málaga)

300 €

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. Diese Zuschläge werden von der hinterlegten Kaution, gemäß Absatz 9 in diesem Dokument, einbehalten.

  1. Zuschlag für Extrakilometer

Der Zuschlag für jeden Zusatzkilometer beträgt 0,25 €/km. Für Fahrzeuge der Gruppen G2 beläuft sich der Zuschlag pro Zusatzkilometer auf 1 €/km.

  1. Zuschlag außerhalb der Bürozeiten

Für Abholungen oder Rückgaben außerhalb der Bürozeiten von 7 Uhr bis 22 Uhr wird ein Zuschlag von 40 € pro Service erhoben.

  1. Zuschlag für Abschleppdienst

Für den Abschleppdienst werden Zusatzkosten je nach Entfernung vom jeweiligen Büro erhoben:

  • 0-75 km: 90 €
  • 76-150 km: 180 €
  • 151-250 km: 360 €
  • 251 km und mehr: 400 €

Dieser Zuschlag wird nicht erhoben, wenn eine Star Insurance abgeschlossen wurde.

Für die Rückgabe oder das Zurücklassen des Fahrzeugs an einer nicht im Vertrag angegebenen Stelle stellt NIZA CARS dem Kunden einen Betrag von 0,20 € pro Kilometer Entfernung vom eigentlichen Rückgabepunkt in Rechnung, ungeachtet der Kosten, die gegebenenfalls für den Einsatz eines Abschleppwagens in Rechnung gestellt werden können.

  1. Bußgelder, Mautgebühren, Strafen und Gerichtskosten

Alle Bußgelder, Mautgebühren, Strafen und Gerichtskosten, die sich aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, Falschparken, Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen oder Vorschriften ergeben, einschließlich gegebenenfalls der Kosten für eine Behinderung oder Einschränkung des Straßenverkehrs, die gegen das Fahrzeug verhängt werden sollten, für Umstände, die sich während der Mietdauer ereignet haben, gehen zu Lasten des Kunden, er wird dementsprechend haftbar gemacht.

Wenn das Fahrzeug während der Mietdauer einen Bußgeldbescheid erhält, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben, ausgenommen davon sind Kunden mit Star Insurance-Vertrag.

  1. Zuschlag für spezielle oder außerplanmäßige Reinigung

Sollte bei Rückgabe des Fahrzeugs eine spezielle, unplanmäßige oder gründliche Reinigung notwendig werden, aufgrund des Zustand, in dem das Fahrzeug zurückgegeben wird, kann NIZA CARS einen Betrag von bis zu 120 € für die Reinigung in Rechnung stellen. Es werden 30 € pro Modul des zu reinigenden Fahrzeugs erhoben, unter Modul ist Folgendes zu verstehen: der vordere Teil (Armaturenbrett und/oder Vordersitze), der mittlere Teil (Rücksitze) und der hintere Teil (Kofferraum und/oder hintere Ablage). Für Fahrzeuge oder Transporter mit 8 oder 9 Sitzen, können bis zu vier Module vorhanden sein, dabei wird der mittlere Teil des Fahrzeugs in zwei Teile unterteilt.

Dieser Zuschlag wird in den folgenden Fällen erhoben, die hier in aufzählender nicht beschränkender Form genannt werden: Erbrechen, Blut, Schlamm, Getränke- oder Lebensmittelflecken, Tabakgerüche und Schmutz durch Tiere.

Dieser Zuschlag wird dem Kunden nach der Fahrzeugüberprüfung bei der Rückgabe mitgeteilt.

  1. Zuschlag für Reparaturkosten

Die Reparaturkosten für Unfallschäden am Fahrzeug gehen zu Lasten des Kunden, wenn die folgenden Umstände gegeben sind:

  • Das Fahrzeug wurde nicht gemäß den Vertragsbedingungen und nicht gemäß der zum Mietzeitpunkt geltenden Straßenverkehrsordnung genutzt.
  • Der Unfallbericht, sowohl in Form der „Declaración Amistosa de Accidente“ (DAA- Der einvernehmlichen Unfallmeldung) oder der „Informe de Siniestro“ (die Schadensmeldung), wurde nicht ausgefüllt und innerhalb von 24 Stunden, gerechnet ab dem Unfallzeitpunkt, an NIZA CARS geschickt oder dieser Unfallbericht entspricht nicht den tatsächlichen Geschehnissen.
  • Die Schäden sind die Folge einer falschen Einschätzung der Fahrzeughöhe durch den Kunden oder einer Fahrt auf einer nicht für den Straßenverkehr geeigneten Strecke, das heißt, außerhalb des öffentlichen Straßennetzes entstanden.
  • Es wurde nicht die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen, siehe Absatz 10 in diesem Dokument.

Die Höhe des Zuschlags, die dem Kunden für die am Fahrzeug entstandenen Unfallschäden berechnet werden, wird anhand einer Schadensbewertung eines externen nicht zu NIZA CARS gehörenden Sachverständigen berechnet, sollte diese Berechnung nicht vorher ausgeführt werden können, wird der Betrag in Rechnung gestellt, der sich aus einer ersten Einschätzung der fachlich qualifizierten Mitarbeiter von NIZA CARS, gemäß der in Anhang I dieser Geschäftsbedingungen veröffentlichten Preistabelle, ergibt. Der Kunde erklärt, über deren Existenz und die Beträge informiert und damit einverstanden zu sein. Gleichermaßen behält sich NIZA CARS das Recht vor, die Zahlung der Schäden oder versteckten Mängel, die später festgestellt werden oder bei der Fahrzeugreparatur zum Vorschein kommen sollten, gerichtlich einzuklagen.

  1. Rauchergebühr

Rauchen Ist Im fahrzeug verboten verstoss kostet 90 €.

  1. Außerhalb Spaniens Gebühr

Die Abreise mit dem Fahrzeug nach Portugal -ausschließlich für Reservierungen im Büro von Málaga- oder Andorra & Frankreich -ausschließlich für Reservierungen in Barcelona- muss vorher vom Kunden im Büro angemeldet werden, wobei der entsprechende Zuschlag zu zahlen ist Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung durch die angegebenen Länder fährt, wird dem Kunden der festgelegte Höchstbetrag in Rechnung gestellt, nämlich 135 € für Portugal und 225 € für Andorra oder Frankreich.

  1. Autofahren in Gibraltar

Es ist die Pflicht des Kunden, diesen Umstand mitzuteilen, andernfalls wird er von jeglicher Deckung ausgeschlossen.
Nur für Lieferungen in unserem Büro in Málaga verfügbar.

Wobei der entsprechende Zuschlag zu zahlen ist Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung durch die angegebenen Länder fährt, wird dem Kunden der festgelegte Höchstbetrag in Rechnung gestellt, nämlich 90 €

  1. Gebühr für die Änderung der Sitzplätze in Kleinbussen

Es ist strengstens verboten, die Sitze der Minibusse während ihrer Anmietung zu modifizieren oder zu ändern, wenn bei der Rückgabe festgestellt wird, dass sie modifiziert wurden, wird dem Kunden der dafür festgelegte Betrag von 300 € in Rechnung gestellt.

  1. Gebühr für das Verlassen der Halbinsel ohne vorherige Ankündigung

Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug in einem Land fährt, das in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässig ist, wird eine zusätzliche Strafe zwischen 300 € und 3.000 € verhängt.

In jedem Fall werden dem Kunden die Kosten für den Verlust oder die Beschädigung von Werkzeugen, Fahrzeugschlüsseln, Zubehörteilen, Ausstattung, des Fahrzeuginneren, des Fahrzeugunterbodens, des Fahrzeugdachs und die aus falsch gewähltem Kraftstoff entstehenden Schwierigkeiten in Rechnung gestellt.

Sollte eine technische Veränderung vorgenommen oder eine Eigenschaft des Fahrzeugs verändert werden, einschließlich des inneren und/oder äußeren Erscheinungsbilds des Fahrzeugs, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Kosten für die Herstellung des Originalzustands zu übernehmen, ebenso einen Betrag aufgrund des Fahrzeugausfalls für die Tage bis der Originalzustand wiederhergestellt ist.

NIZA CARS behält sich das Recht vor, von dem Kunden eine Entschädigung für einen eventuellen Verdienstausfall, aufgrund des nicht einsetzbaren Fahrzeugs infolge der erlittenen Schäden oder der Wiederherstellung des Originalzustands des Fahrzeugs, zu verlangen. Diese Entschädigung wird für die Anzahl der Tage berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs und/oder die Wiederherstellung des Originalzustands notwendig sind, festgelegt von einem externen nicht zu NIZA CARS gehörenden Sachverständigen, oder nach der Reparatur durch Berechnung der Tage des Ausfalls, wobei als Basis der Berechnung der Tagessatz einer Anmietung durch den Kunden multipliziert mit der Anzahl der ausgefallenen Tage angenommen wird.

Auf jeden Fall liegt die maximale Haftung des Kunden bei dem jeweiligen Marktwert des Fahrzeugs, dem Höchstpreis gemäß des zum Unfallzeitpunkt geltenden Ganvam-Führers.

Die infolge der Fahrzeugreparatur und/oder Wiederherstellung des Originalzustands entstandenen Kosten werden von der Kaution abgezogen, sollte der Reparaturbetrag höher sein als die hinterlegte Kaution wird ein Zuschlag über die Kreditkarte abgerechnet oder es wird eine Zahlungsaufforderung zugestellt, berechnet auf der Grundlage der vorhergehenden Absätze.

  1. Zustand und Rückgabe des Fahrzeugs

Der Kunde erhält das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug in perfektem Betriebszustand, mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehörteilen, vorbehaltlich der Anmerkungen, die gegebenenfalls im Vertrag gemacht werden, und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zu führen.

Der Kunde hat das gemietete Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, zusammen mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehörteilen, an dem im Mietvertrag angegebenen Ort, Tag und zu der entsprechenden Uhrzeit.

  1. Kraftstoffrichtlinien

Die Kraftstoffpreise unterliegen Schwankungen der offiziellen Rohölpreise, sie werden bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt gegeben.

Die Messung des Kraftstoffs im Tank wird nach einem Oktalsystem (1/8) durchgeführt, bis der exakte Tankbetrag in Litern vorliegt.

Sollte der Kunde das Fahrzeug nicht gemäß den Kraftstoffrichtlinien zurückgeben, werden Zusatzkosten von 30 € als Tankservicegebühr berechnet, mit einer Kulanz von 2 Litern.

  1. Voll - Voll

Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss mit derselben Tankmenge zurückgegeben werden. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt übergeben werden, hat der Kunde das Fahrzeug mit derselben Kraftstoffmenge, berechnet in Achteln, zurückzugeben.

NIZA CARS führt für den Kraftstoff bei der Fahrzeugabholung eine Sperrung, Vorautorisierung oder Abbuchung durch, je nach Gruppe oder Modell des übergebenen Fahrzeugs und gemäß dem Marktpreis des Kraftstoffs und dem vom Hersteller empfohlen Kraftstofftyp.

Sollte der Kunde das Fahrzeug nicht mit derselben Kraftstofffüllmenge zurückgeben wie er es entgegengenommen hat, ist der Kraftstoff zu bezahlen und zusätzlich eine Tankservicegebühr von 30 €.

  1. Voll - Leer

Der Kunde muss die Tankservicegebühr von 30 € über die Kosten des Kraftstoffs hinaus begleichen, dieser wird nach dem Marktpreis und dem vom Hersteller empfohlenen Kraftstofftyp berechnet.

Die Kraftstoffpreise unterliegen Schwankungen der offiziellen Rohölpreise, sie werden bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt gegeben.

 

  1. Zahlungsverpflichtungen

Der Kunde verpflichtet sich, folgende Zahlungen an NIZA CARS zu leisten:

  1. Die Kosten für die Fahrzeuganmietung, -übergabe und -rückgabe, Versicherungen und Steuern, die nach den geltenden Tarifen von NIZA CARS zahlbar sind (im Weiteren die Allgemeinen Gebühren), die dem Kunden im Voraus mitgeteilt wurden. Die anfangs vereinbarten Tarife unterliegen der Voraussetzung, dass das Fahrzeug an dem Ort, Tag und zu der vorgesehenen Uhrzeit zurückgegeben wird. Die Tarife können je nach Jahreszeit und Büro variieren, der Kunde muss daher vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die anwendbaren Tarife prüfen.
  2. Sollte keine Star Insurance abgeschlossen werden, ist die Kaution gemäß Absatz 9.a in diesem Dokument zu hinterlegen.
  3. Die entsprechenden Zuschläge gemäß Absatz 11 in diesem Dokument.
  4. Den gemäß der Kraftstoffrichtlinie in Absatz Nummer 13 in diesem Dokument abgerechneten Betrag.
  5. Die am Fahrzeug entstandenen Schäden gemäß der vertraglich vereinbarten Versicherungsdeckung, im Falle einer nicht autorisierten Nutzung, siehe Absatz 16 in diesem Dokument.
  1. Verpflichtungen des Kunden bei Schaden oder Unfall

Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:

  1. Die vollständigen Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen zu erfragen und innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall zusammen mit der ausgefüllten und von den Fahrern beider am Unfall beteiligten Fahrzeuge unterschriebenen „Declaración Amistosa de Accidente“ (DAA - Der einvernehmlichen Unfallmeldung) unter Angabe von KFZ-Kennzeichen, Namen und Anschrift der Gegenseite, den Umständen des Zusammenstoßes, einer Unfallskizze, dem Namen des Versicherungsunternehmens und sofern möglich, der Nummer der Versicherungspolice an NIZA CARS zu übermitteln. Sollte diese Unfallmeldung nicht vorliegen, stellt NIZA CARS ein Unfallberichtsformular zur Verfügung.
  2. Falls die Schuldhaftigkeit des Unfallgegners untersucht werden muss oder jemand bei dem Unfall verletzt wurde, ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
  3. Das Mietfahrzeug nicht zu verlassen bzw. zurückzulassen, ohne zuvor geeignete Maßnahmen zu seinem Schutz getroffen zu haben.

Im Falle von Vandalismus, Brand, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, NIZA CARS unverzüglich von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen und bei der zuständigen Behörde entsprechend Anzeige zu erstatten, wobei eine Kopie der Anzeige NIZA CARS schnellstmöglich zuzustellen ist.

  1. Nicht autorisierte Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebührenden Sorgfalt und gemäß den Fahrzeugeigenschaften unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften für Kraftfahrzeuge zu nutzen und jegliche Situation zu vermeiden, in der dem Fahrzeug oder Dritten Schaden entstehen könnte.

Die Fahrzeuge dürfen die iberische Halbinsel nicht verlassen, es sei denn, dies wurde NIZA CARS im Voraus mitgeteilt und NIZA CARS hat eine ausdrückliche Genehmigung erteilt, für entsprechende Zahlungen der Fahrzeugnutzung außerhalb Spaniens siehe Absatz 11 (Zuschläge) in diesem Dokument.

Ebenso ist der Kunde keinesfalls befugt, einer anderen als den laut Vertrag autorisierten Personen zu gestatten, das Fahrzeug zu führen. Anderenfalls haftet der Kunde für sämtliche Schäden oder Beschädigungen am Fahrzeug bzw. von Dritten.

Der Kunde haftet vollumfänglich für durch nicht autorisierte Nutzung verursachte Schäden im Inneren oder außen am Fahrzeug und ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche Kosten gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11. zu tragen.

Als nicht autorisierte Nutzung gilt jegliche Nutzung des Fahrzeugs, die dem normalen und sorgfältigen Gebrauch zuwiderläuft, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen in den vorangehenden Absätzen.

Folgende Fälle gelten als nicht autorisierte Nutzung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

  1. Anschieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
  2. Fahren in Bereichen, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie z. B. Strände, Autorennstrecken, Wald- und Feldwege, etc.
  3. Fahren auf nicht asphaltierten Straßen, die leicht Schäden am Fahrzeug verursachen können.
  4. Fahren in dafür nicht zugelassenen Bereichen, wie z. B. auf Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderen Straßen auf Luftfahrt- bzw. Militärgelände.
  5. Ignorieren aufleuchtender Alarmsignale oder Warnlampen am Armaturenbrett des Mietfahrzeugs.
  6. Transport von Gütern und Tieren, und vor allem von gefährlichen und brennbaren Substanzen bzw. von Substanzen, die ein Risiko für das Fahrzeug und dessen Insassen darstellen.
  7. Transport von Personen oder Gütern, der mit direkter oder indirekter Bezahlung an den Kunden verbunden ist.
  8. Weitervermietung des Fahrzeugs.
  9. Nutzung des Fahrzeugs für gesetzwidrige Aktivitäten.
  10. Transport von Personen oder Gepäck über die für das Fahrzeug zugelassenen Höchstgrenzen hinaus.
  11. Jegliche Art von Eingriff oder Manipulation am Kilometerzähler. Ein Defekt des Kilometerzählers ist NIZA CARS unverzüglich mitzuteilen.
  12. Transport von Gepäck oder jeglichen sonstigen Gegenständen auf dem Dach des Fahrzeugs, selbst bei Verwendung einer dafür geeigneten Vorrichtung.
  13. Das Führen des Fahrzeugs bei Müdigkeit oder verminderter körperlicher Einsatzfähigkeit, durch Krankheit, Einnahme oder Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
  14. Rücksichtsloses oder verkehrswidriges Fahrverhalten.
  15. Nutzung des Fahrzeugs für Fahrtraining jeglicher Art bzw. Vorführen jeglicher spezieller Fähigkeiten am Steuer.
  16. Führen des Mietfahrzeugs durch eine nicht im Vertrag autorisierte Person, unabhängig davon, ob es sich um einen Kunden oder einen zusätzlichen Fahrer handelt.
  17. Das Führen des Fahrzeugs außerhalb der Halbinsel, ausgenommen bei vorheriger Mitteilung an und schriftlicher Genehmigung durch NIZA CARS.
  18. Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietdauer.
  19. Nutzung des Fahrzeugs für die Teilnahme an Wettrennen oder ähnlichen Veranstaltungen.
  1. Gesamthaftung

Alle zusätzlichen autorisierten Kunden und/oder Fahrer haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Obliegenheiten, die dem Kunden aus dem Vertrag und den anwendbaren Gesetzen entstehen.

  1. Diebstahl und Verlust persönlicher Gegenstände

NIZA CARS haftet nicht für Gegenstände, die aus dem Fahrzeug gestohlen bzw. darin vergessen oder verloren wurden.

  1. Obligatorischer, amtlich zugelassener Kindersitz

Für den Fall, dass das Fahrzeug für den Transport von Kindern eingesetzt wird, für die eine Rückhaltevorrichtung vorgeschrieben ist, hat der Kunde dies NIZA CARS mitzuteilen, damit nach vorheriger Bezahlung des Mietpreises die entsprechende obligatorische und amtlich zugelassene Rückhaltevorrichtung in Übereinstimmung mit Gewicht und Größe des Kindes oder der Person, die diese nutzt, bereitgestellt werden kann.

Der Kunde kann auch eine eigene Rückhaltevorrichtung verwenden, vorausgesetzt es wird keine dauerhafte Verankerung im Fahrzeug ausgeführt.

Die Installation der Vorrichtung liegt stets in der Verantwortung des Kunden.

  1. Recht auf Stornierung

NIZA CARS behält sich das Recht vor, mit einer den Umständen angemessenen Vorlaufzeit die Übergabe des Fahrzeugs zu annullieren, falls begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder falls der Kunde noch Rechnungen bei NIZA CARS offen hat oder es in der Vergangenheit zu anderen Vorfällen gekommen ist.

NIZA CARS behält sich das Recht vor, das Fahrzeug nicht an den Kunden zu übergeben, wenn dieser nicht über ein Rückflugticket verfügt – das Flugticket kann in diesem Fall zur Vorlage.

NIZA CARS behält sich das Recht vor, diesen Vertrag vorzeitig, mit sofortiger Wirkung und ohne Gewährung jeglicher Schadensersatzzahlung für den Kunden aufzulösen, sobald:

  1. Ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden und an seiner Fähigkeit bestehen, die Kosten des vorliegenden Vertrags und sämtliche sonstige sich daraus ableitenden Verpflichtungen zu tragen.
  2. Der Kunde nachweislich den mit NIZA CARS geschlossenen Vertrag verletzt oder das Fahrzeug auf nicht autorisierte Art und Weise nutzt; siehe Abschnitt 16.
  1. Elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten

Zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Verfassungsgesetzes 3/2018, ebenso der Bestimmungen über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und des elektronischen Handels informieren wir Sie, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Folgenden verarbeitet werden:

Wer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer Daten?
  1. Angaben zum Verantwortlichen: CONNEXCARS, S.L. (Im Weiteren, „NIZA CARS“)
  2. Adresse: Avenida Comandante García Morato nº40, Málaga
  3. E-Mail: comercial@nizacars.es
  4. Telefonnummer: 952 236179
Zu welchem Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?

CONNEXCARS, S.L. verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitstellen, zu den folgenden Hauptzwecken:

  1. Zur Bearbeitung, Aufrechterhaltung und Entwicklung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen der Fahrzeuganmietung.
  2. Zur Ausführung einer Qualitätskontrolle zu den in Anspruch genommenen Produkten und Dienstleistungen.
  3. Zur Bearbeitung Ihrer Anfragen und Anträge.
  4. Zur Zusendung von Informationen zu den Produkten oder Dienstleistungen von CONNEXCARS, S.L., die denen ähnlich sind, die Sie zuvor in Anspruch genommen haben. Sie können sich jedoch zu jeder Zeit gegen eine Zusendung dieser Informationen aussprechen.
  5. Für die Mitteilung Ihrer Daten an MARFINA, S.L., um die Geschäftsbeziehung mit Ihnen aufrechterhalten zu können, dazu werden Kundenzufriedenheitsumfragen und Marktstudien durchgeführt und Informationen zu den Produkten oder Dienstleistungen, Neuheiten und Werbeangeboten der GRUPPE MOVENTIA zugesandt, diese Mitteilungen können an Ihr konkretes Kundenprofil angepasst und auch über elektronische Medien zugesandt werden. Sie können sich jedoch zu jeder Zeit gegen eine Zusendung dieser Informationen aussprechen.
  6. Zur Lokalisierung des Mietfahrzeugs im Falle eines Diebstahls oder mutmaßlichen Diebstahls, Unfalls oder mutmaßlichen Unfalls oder im Falle einer unzulässigen Grenzüberschreitung, zu dem Zweck, die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleistung zu prüfen.
  7. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die für NIZA CARS gelten.
Was ist die Legitimierung der Datenverarbeitung?

Die gesetzlichen Grundlagen, die NIZA CARS dazu legitimieren, Ihre personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken zu verarbeiten, sind folgende:

  1. Zweck 1 und 2: Die Ausübung des Fahrzeugmietvertrages.
  2. Zweck 3, 4 und 5: Die von Ihnen gegebene Zustimmung.
  3. Zweck 6: Das legitime Interesse von NIZA CARS, die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten und finanzielle Schäden aus einer ungesetzlichen Nutzung der Mietfahrzeuge abzuwenden. Sie können mehr über die Abwägungsergebnisse des legitimen Interesses unter comercial@nizacars.es erfahren.
  4. Zweck 8: Die Einhaltung der für den Verantwortlichen geltenden Verpflichtungen, die auf Gesetzesebene festgelegt sind.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten während der für die Bearbeitung und Verwaltung des Vertragsverhältnisses notwendigen Zeit auf und solange Sie die gegebene Zustimmung nicht widerrufen, und in jedem Fall solange Sie nicht deren Löschung beantragen, ebenso für die Zeit, die notwendig ist, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die gemäß des jeweiligen Datentyps bestehen sollten.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Für den Fall, dass Sie uns Ihre diesbezügliche Zustimmung erteilen, können Ihre Daten an MARFINA, S.L. weitergegeben werden, um die Geschäftsbeziehung mit Ihnen aufrechtzuerhalten.

Ebenso können Ihre Daten an die Sicherheitskräfte und -beamte des Staates und/oder die zuständigen Gerichtsinstanzen für die Einhaltung der im jeweiligen Fall anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen weitergegeben werden.

Welche Rechte haben Sie als Inhaber der Daten?

Zugriff
Sie können Informationen dazu erhalten, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und ebenso Ihre personenbezogenen Daten, die in unseren Archiven gespeichert sind, einsehen.

Richtigstellung
Sie können Ihre personenbezogenen Daten ändern, wenn sie falsch sein sollten, ebenso die Daten ergänzen, die unvollständig sind.

Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Daten, unter anderem, für die Zwecke, für die sie angegeben wurden, nicht mehr notwendig sind.

Widerspruch
Sie können verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden. Wir unterlassen dann die Datenverarbeitung, es sei denn, es liegen uns auferlegte gesetzliche Gründe vor oder es sollen mögliche Reklamationen geltend gemacht oder verteidigt werden.

Beschränkung der Datenverarbeitung
Sie können die Beschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten in den folgenden Fällen verlangen:

  1. Wenn die Anfechtung der Richtigkeit Ihrer Daten festgestellt werden sollte.
  2. Wenn die Datenverarbeitung ungesetzlich sein sollte, Sie sich gegen die Löschung Ihrer Daten aussprechen und die Beschränkung der Nutzung Ihrer Daten verlangen sollten. Wenn wir Ihre Daten nicht verarbeiten müssen, Sie diese aber benötigen, um Reklamationen geltend zu machen oder zu verteidigen.
  3. Wenn Sie sich gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für die Erfüllung eines Auftrags des öffentlichen Interesses oder für die Erfüllung eines legitimen Interesses ausgesprochen haben, sofern nachgewiesen wird, dass die legitimen Gründe für die Datenverarbeitung Vorrang haben vor Ihren Gründen.

Übertragbarkeit
Sie können die personenbezogenen Daten in elektronischem Format erhalten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, und solche, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit NIZA CARS ergeben, und Sie können diese ebenso an eine andere Stelle weitergeben.

Sie können diese Rechte ausüben, sowie Ihre Zustimmung zu den Verwendungszwecken, die Sie ausdrücklich gegeben haben, anhand eines Schreibens an die E-Mail-Adresse comercial@nizacars.es rückgängig machen. Ebenso können Sie sich an die spanische Datenschutzbehörde unter www.aepd.es/es wenden.

  1. Kundenservice

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, Anregungen für uns haben oder eine Reklamation bzw. eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kundendienstabteilung von NIZA CARS, Avenida Comandante García Morato nº 40-42, Tel.+34 952 236 184 / 952 236 179, oder senden Sie eine E-Mail an comercial@nizacars.es.

  1. Anwendbare Gesetzgebung und Rechtssprechung

Die hier vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Königlichen Erlasses 1/2007, vom 16. November 2007, in dem der überarbeitete Text des allgemeinen Gesetzes zum Schutz des Verbrauchers und Nutzers und andere ergänzende Gesetze gebilligt wurden, modifiziert durch das Gesetz 3/2014, vom 27. März 2014; dem Gesetz 44/2006, vom 29. Dezember 2014, zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Nutzern, der Bestimmung in der autonomen Gemeinschaft, die am Ort der Dienstleistungserbringung gültig ist, und ebenso jeder anderen Bestimmung, die diese im anzuwendenden Bereich ersetzen, ergänzen oder verändern sollte.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Sondertarife oder Unternehmenstarife, da diese zuvor vertraglich vereinbarte Einzelbedingungen enthalten.

Für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Gerichte laut Spanischer Zivilprozessordnung zuständig.

  1. Übersetzung

Der gesamte Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ebenso seine Anhänge oder die Verträge oder Dokumente, die sich daraus ableiten, wurden ursprünglich in spanischer Sprache verfasst, diese Version wird als offizielle Version betrachtet, sie genießt Priorität bei der Auslegung der Vertragsinhalte, wenn es zu Abweichungen zwischen den Versionen kommen sollte.